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Neue steuerliche Regelung für Kassen und Software

Neue steuerliche Regelung für Kassen und Software

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind unzählige Beschlüsse, Maßnahmen und Appelle auf die Gesellschaft eingeprasselt. Als Entschädigung für die Schließungen ganzer Branchen gibt es verschiedene Überbrückungshilfen und andere staatliche Hilfen.


Mit dem Beschluss vom 19.01.2021 soll eine weitere Stimulierung der Wirtschaft erfolgen.


Beschluss vom 19.01.2021: Sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter


Der Beschluss der Bundesregierung ermöglicht Ihnen eine sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01. Januar 2021. Daraus folgt, dass die Kosten für Hard- und Software, die zur Dateneingabe und -verarbeitung genutzt werden, zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.


Ziel ist die weitere Stimulierung der Wirtschaft und die Förderung der Digitalisierung.


Vorteile für Sie als Unternehmer/in einer Kapitalgesellschaft


Die sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter, die mit dem Beschluss vom 19.01.2021 und dem Schreiben des BMF einhergeht, wirkt komplett und unverzüglich gewinn- und somit steuermindernd. Weiterhin werden Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden.

  • Gewinn- und somit steuermindernd
  • Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten

Weitere Informationen finden Sie im Originalschreiben vom 26.02.2021.


Damit fällt das gesamte Kassensystemangebot der HS-Soft AG unter diesen Punkt und kann somit sofort abgeschrieben werden.


Rechenbeispiel

Für ein besseres Verständnis haben wir ein Rechenbeispiel für Sie entwickelt, welches die Kosten und deren Abschreibung beim Kauf von HS-Soft AG Kassenlösungen aufzeigt:


Regelungen bisher

  • 25.000 € Kassensystem
  • Soft- und Hardware werden fünf Jahre verwendet und linear abgeschrieben
  • Restwert reduziert sich jedes Jahr um 5.000 Euro
  • Demnach sind 5.000€ in der Bilanz von 2021 gewinn- und somit steuermindernd
  • Es wird von einem Gewinn von 100.000€ ausgegangen
  • 100.000€ (Gewinn) – 5.000€ (Abschreibung) = 95.000 Ebit (Abzüglich 15% Körperschaftssteuer = 14.250€ und ca. 15% Gewerbesteuer = 14.250€)
  • = 71.500 € Gewinn nach Steuern

Regelungen ab sofort

  • 25.000 € Kassensystem
  • Sind direkt abzuschreiben
  • Also sind 25.000€ in der Bilanz von 2021 gewinn- und somit steuermindernd
  • Gewinn liegt bei 100.000€
  • 100.000€ (Gewinn) – 25.000€ (Abschreibung) = 75.000 Ebit (Abzüglich 15% Körperschaftssteuer = 11.250€ und ca. 15% Gewerbesteuer = 11.250€)
  • = 77.500 € Gewinn nach Steuern

Vorteile für Sie als Einzelunternehmer

Als Einzelunternehmer unterliegen Sie nicht der Körperschaftssteuer. Durch das progressive Besteuern kann für Sie der steuerliche Vorteil noch immenser ausfallen.

Erfahren Sie hier mehr

Haftungsausschluss

Die HS-Soft AG übernimmt keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite. Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten. Wir  empfehlen  allen Kunden und interessierten Leser*innen, weitergehende Informationen zur derzeit gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch HS-Soft AG ist ausgeschlossen. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.